Arbeitszeitwerte

EXCEL Tabelle zur BerechnungArbeitszeitwerte

Die neu geschaffene Anlage 1 zur Küsterordnung regelt die Ermittlung der regel­mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Küsterinnen und Küster. Die Anlage basiert auf dem von der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskir­che seit dem Jahr 2011 empfohlenen und praktizierten Katalog für die Bewertung der Arbeitszeit der Küsterinnen und Küster.

Sie umfasst die drei Bereiche „Gottesdienst/Amtshandlungen/Veranstaltungen”, „Pflege der Räumlichkeiten, Bewhischaftung und Organisation” und „Außenanla­gen”. Dabei werden verbindlich zu berücksichtigende Zeitwerte wie z. B. für Gottes­dienste und Dienstbesprechungen gesetzt, Die Regelung lässt dort, wo es erforderlich ist, auch örtlich zu ermittelnde Zeitwerte zu. Darüber hinaus ist es möglich, für jeden Bereich „Sonstige Aufgaben” einzubeziehen.

Ergibt die Ermittlung einen geringeren oder höheren Arbeitsumfang als vertraglich vereinbart, ist der Arbeitsumfang der Vertragsgrundlage anzupassen. Damit werden Änderungskündigungen auf Grund der Umsetzung der Arbeitsrechtsregelung ausge­schlossen