Wer Wir Sind

Die Evangelische Küstervereinigung Westfalen-Lippe wurde 1904 gegründet. Sie ist der Zusammenschluss von Küsterinnen und Küstern, Hausmeisterinnen und Hausmeistern und somit der anerkannte Berufsverband in der evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche.

Wir sehen uns verantwortlich für:

  • die fachliche und geistliche Zurüstung
  • die Pflege der Gemeinschaft
  • die Fort- und Weiterbildung
  • die Wahrnehmung der tariflichen und arbeitsrechtlichen Belange unserer Mitglieder
  • die Beratung der Anstellungs- und Leitungsorgane

 

 

Was ist die Evangelische Küstervereinigung Westfalen-Lippe?

Die Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe ist als Zusammenschluss von Küsterinnen und Küstern, Hausmeisterinnen und Hausmeistern der anerkannte Berufsverband in der evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche.

Welche Aufgaben hat die Evangelische Küstervereinigung Westfalen-Lippe?

Die Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe sieht ihre Aufgaben vom Evangelium her und sagt in ihrer Satzung: “Das Küsteramt ist ein Amt der Kirchengemeinde und vor allem ein gottesdienstliches Amt. Es soll der Wortverkündigung dienen und helfen. Der Küster hat darum den ihm anvertrauten Dienst in Treue und Hingabe zu leisten.”

Pflege der Gemeinschaft

Der Dienst in der Gemeinschaft der Küsterinnen und Küster ist ein wichtiger Aspekt. Die Vertrauenspersonen laden zu den Treffen in den Kirchenkreisen ein, um diese Gemeinschaft zu vermitteln. Hier wird in fröhlicher Atmosphäre gesungen, gebetet und für das leibliche Wohl gesorgt. In dieser Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern kann ein Austausch der persönlichen Erfahrungen im Dienstbereich erfolgen. Praxisbezogene Themen können besprochen werden.

Fort- und Weiterbildung
Lehrgänge und Rüstzeiten

Die Anstellungsordnung für Küster fordert die Teilnahme an den Küsterlehrgängen, die wir in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche von Westfalen und dem Amt für Missionarische Dienste durchführt. Diese Lehrgänge bestanden früher aus Grund- und Aufbaulehrgang
Dieses Modell wurde 2010 überarbeitet. Es werden aktuell fünf Module zu den verschiedenen Themenbereichen des Küsterdienstes angeboten. Diese Module dauern jeweils drei Tage. Neben dem Grundmodul zur Bibelkunde dürfen zwei weitere frei gewählt werden. Danach wird man zu einem Kolloquium zugelassen, dass von den Dezernenten im Landeskirchenamt abgenommen wird. Die Teilnehmerzahl liegt bei 15-20 Personen.
Des Weiteren werden zweimal im Jahr Rüstzeiten in Zusammenarbeit mit dem Amt für missionarische Dienste der Ev. Kirche von Westfalen durchgeführt. Auch hier werden durch fachkundige Referate aktuelle Themen aus dem Alltag besprochen.

Der Küsterjahrestag

Der Küsterjahrestag findet einmal im Jahr statt. Er gilt als Hauptversammlung der Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe. In Verbindung mit einem Gottesdienst und einem Festvortrag werden die Verbandsregularien durchgeführt. Daneben ist in den Pausen Gelegenheit, über den eigenen Kirchturm hinaus Bekanntschaften zu machen und Freunde wiederzutreffen.

Wahrnehmung der tariflichen und arbeitsrechtlichen Belange der Mitglieder

Durch die Mitgliedschaft der Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe im Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe (VKM-RWL) werden die arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Belange der Mitglieder wahrgenommen. Das geschieht unter anderem durch Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsrechts, kostenlose und individuelle Beratung in Fragen des Dienst-, Arbeits- und Sozialrechts, kostenlose Gewährung von Rechtsschutz und Rechtsbeistand, Mitwirkung bei der Gestaltung des Mit-arbeitervertretungsrechts.

Das Fach- und Mitteilungsheft “DER KÜSTER”

Die Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe versteht das Fach- und Mitteilungsheft “KÜSTER in WESTFALEN-LIPPE” als Visitenkarte des Verbandes. Es erfüllt als Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand die wichtige Funktion der Kommunikation durch Mitteilungen der Mitglieder an die Mitglieder, Mitteilungen des Vorstandes, geistliche und fachliche Zurüstung für den Dienst, Aktuelles aus den Bruder- und Dachverbänden und Mitteilungen aus den Kirchenkreisen. Das Heft erscheint drei Mal im Jahr und ist für Mitglieder kostenlos.

Vertrauenspersonen

Ein ganz wichtiges Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand der Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe sind die Vertrauenspersonen in den einzelnen Kirchenkreisen. Sie werden in jedem Kirchenkreis von den Mitgliedern der Ev. Küstervereinigung gewählt. Ihre Amtszeit dauert drei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.